EILMELDUNG: Bundestag macht neues Heizungsgesetz endgültig – „Für normale Bürger wird es jetzt teuer!“ Wer konkret betroffen ist …

Bundestag und Bundesrat machen neues Heizungsgesetz endgültig – wird es für normale Bürger jetzt teuer?

Berlin – Jetzt ist der Heizungs-Hammer politisch durch! Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz gebilligt. In der Schlussabstimmung des Bundestages wurden 322 Ja- und 272 Nein-Stimmen ausgewiesen. Nach der noch ausstehenden Verkündung können die zentralen Änderungen in Kraft treten. Damit wird das umkämpfte Heizungsgesetz der Ampelregierung in entscheidenden Punkten zurückgedreht.

Die spektakulärste Änderung: Die starre Vorgabe, nach der neue Heizungen grundsätzlich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen sollten, fällt weg. Eigentümer können wieder zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridanlage, Pelletheizung sowie neuer Gas- oder Ölheizung wählen.

Ein sofortiger Austauschzwang für eine funktionierende Heizung entsteht nicht. Wer heute eine intakte Gastherme oder Ölheizung besitzt, muss sie also nicht morgen aus dem Keller reißen.

Doch die neue Freiheit hat einen Haken – und der könnte später richtig ins Geld gehen. Wer künftig eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen lässt, muss ab 2029 schrittweise mehr klimaneutralen Brennstoff einsetzen.

Die sogenannte Bio-Treppe startet mit zehn Prozent, steigt 2030 auf 15 Prozent, 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent. Ab 2045 müssen die eingesetzten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.

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Wer konkret betroffen ist

Besonders heikel ist die Entscheidung für Wohnungseigentümergemeinschaften und kleine private Vermieter. Eine vermeintlich billige Lösung kann die Eigentümergemeinschaft später an steigende laufende Kosten binden; eine teurere klimafreundliche Anlage verlangt dagegen oft sofort mehr Kapital und möglicherweise zusätzliche Arbeiten am Gebäude.

Auch Gewerbebetriebe sind erfasst, denn die Reform betrifft nicht nur Wohnhäuser. Ein Heizungsangebot ohne Energieberatung, Förderprüfung und Vollkostenvergleich über die erwartete Lebensdauer der Anlage ist deshalb riskant.

Erstens: Hauseigentümer mit alter Heizung. Sie erhalten zunächst mehr Wahlfreiheit. Eine fossile Anlage kann beim Kauf günstiger oder technisch einfacher erscheinen als eine Wärmepumpe. Aber niemand kann heute garantieren, wie teuer Biomethan, Bioheizöl, Wasserstoff, CO₂-Zertifikate und der Betrieb eines schrumpfenden Gasnetzes in zehn oder fünfzehn Jahren sein werden.

Genau hier warnen Opposition und Verbände vor einer Kostenfalle. Sicher ist nur: Eine pauschale Aussage, jede neue Gasheizung werde automatisch teurer als jede Wärmepumpe, lässt sich nicht seriös treffen. Gebäudezustand, Verbrauch, Finanzierung und Energiepreise entscheiden.

Zweitens: Mieter in Häusern mit Gas- oder Ölheizung. Steigende Brennstoffkosten können über die Heizkostenabrechnung ankommen. Das Gesetz sieht deshalb vor, Vermieter stärker zu beteiligen, wenn sie eine fossile und möglicherweise unwirtschaftliche Heizung einbauen.

Die Bundesregierung spricht von einem Schutz vor überhöhten Nebenkosten; Kritiker bezweifeln, dass die Entlastung alle zukünftigen Preisrisiken auffängt.

Drittens: Besitzer bestehender fossiler Heizungen. Auch sie sollten genau hinschauen. Ab 2028 ist eine Grüngasquote vorgesehen, die auch den Brennstoffmix bestehender Anlagen betreffen soll.

Die entscheidenden Details stehen allerdings noch nicht fest. Die Bundesregierung soll sie bis zum 1. Dezember 2026 in einem weiteren Gesetz regeln. Wer heute behauptet, die genaue Mehrbelastung bereits auf den Euro berechnen zu können, verkauft daher Spekulation als Gewissheit.

Viertens: Sanierer und Förderantragsteller. Die Heizungsförderung bleibt bestehen, wird aber ab 21. Juli 2026 verändert. Der maximal förderfähige Betrag sinkt zunächst von 30.000 auf 28.000 Euro und soll danach halbjährlich um weitere 750 Euro fallen.

Gleichzeitig steigt der Einkommensbonus für Haushalte mit weniger als 30.000 Euro Einkommen von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro behalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro sind noch zehn Prozent möglich. Familien erhalten außerdem einen Kinderzuschlag bei der Einkommensberechnung.

Das bedeutet: Für manche Haushalte wird die Förderung großzügiger, für andere knapper. Besonders Eigentümer mit mittlerem oder höherem Einkommen könnten einen größeren Eigenanteil tragen müssen. Wer ohnehin bald modernisieren wollte, sollte deshalb nicht nur auf den Kaufpreis schauen, sondern Gesamtkosten, Förderung und erwartbare Betriebskosten vergleichen.

Die Regierung verkauft das Gesetz als Befreiung von „Heizungszwängen“ und als Rückkehr zur Technologieoffenheit. Grüne und Linke sprechen dagegen von klimapolitischem Rückschritt und warnen vor steigenden CO₂- und Netzkosten. Beide Seiten haben einen Punkt: Das Gesetz schafft kurzfristig mehr Wahlmöglichkeiten, verlagert aber einen Teil des finanziellen Risikos in die Zukunft.

Die Wahrheit hinter der Schlagzeile lautet deshalb: Nein, nicht jeder normale Bürger bekommt sofort eine neue Rechnung. Teuer werden kann es besonders für diejenigen, die heute auf eine fossile Heizung setzen und morgen von höheren Brennstoff-, CO₂- oder Netzkosten überrascht werden.

Wer langfristig plant, braucht jetzt keine Panik – aber einen Taschenrechner.

Auf Wunsch lässt sich die noch offene Grüngasquote bis Dezember automatisch beobachten.

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